Energieausweise für Wohngebäude

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Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet...


Er bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht. Seit dem 01.05.2014 ist der Energieausweis Pflicht für Jeden, der ein Objekt verkauft, verpachtet oder vermietet.

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.


Es gibt zwei Arten des Energieausweises:

  • Den verbrauchsorientierten Energieausweis
Diese Variante stellt die vereinfachte Form des Energieausweises dar. Hierbei wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre in Relation zur Wohnfläche gesetzt.
  • Den bedarfsorientierten Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis berücksichtigt deutlich mehr Komponenten. Darin enthalten sind beispielsweise die genaue Aufnahme der Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Dies bietet Ihnen einen detailgenauen Überblick über das gesamte Gebäude und zeigt mögliche energetische Schwachstellen auf.
 

Sie möchten erfahren, welcher Energieausweis für Sie in Frage kommt?

Dann rufen Sie uns gerne an : 02732 - 55 27 17 9 oder schreiben uns über unser Kontaktformular.

Zur Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises nutzen Sie gerne den unten aufgeführten Erfassungsbogen. Diesen können Sie bequem ausfüllen und uns entweder per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Sie benötigen einen Energieausweis für ein gewerbliches Objekt? Nutzen hierfür unseren Erfassungsbogen für Nichtwohngebäude.



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